Termini e condizioni

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand 15.09.2016)

 

Teil I: Voraussetzungen und Allgemeine Grundsätze

1. Teilnahmebedingungen, Gebühren und Allgemeine Bestimmungen

1.1 Die Angebote von e-Plattform und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmen und Kaufleute, welche sich als Teilnehmer auf der Plattform unter Akzeptanz der Teilnahme- bzw. Geschäftsbedingungen von
e-Plattform registriert und die Voraussetzungen zur Teilnahme an Auktionen bzw. auch die individuellen Bedingungen von
e-Plattform akzeptiert haben, und nicht an Verbraucher. Verbraucher sind von der Nutzung von e-Plattform ausgeschlossen. Der Abschluss der Vereinbarung oder eine Registrierung bei e-Plattform vermittelt dem Teilnehmer keine Rechte an geistigem Eigentum von e-Plattform oder dem Lizenzgeber von e-Plattform. e-Plattform ist darin frei, die Registrierung eines Unternehmens zu bewilligen. Hierzu schließt e-Plattform mit einem sich registrierenden Unternehmen eine Vereinbarung ab.

1.2 Die Auktion besteht aus einem elektronischen Mechanismus, der die grundlegenden Elemente des Handelsgeschäfts umfasst und die Verhandlungsschritte zwischen den Auktionsteilnehmern wiedergibt. Die Verhandlungen über Vertragsbedingungen, Preise oder Angebote zum Austausch von Waren und Dienstleistungen werden unter den auf der Plattform registrierten Unternehmen geführt. Diese können nach Einstellung des Angebotes oder einer Nachfrage zur Auktion eingeladen bzw. zugelassen werden.

1.3 Die Angebotsanfrage erfolgt durch eine E-Mail direkt an e-Plattform. Erst nach Prüfung und Zustimmung seitens
\ne-Plattform wird die Auktion freigegeben und eingestellt. Hierüber wird der Anbieter zeitgleich per E-Mail informiert. Die Anfrage kann Waren und Dienstleistungen sowie Angebot und Nachfrage betreffen und hat die notwendigen kaufmännischen und technischen Angaben zu enthalten. Die Auktion erfolgt aufgrund der eingestellten Anfrage zwischen einem Käufer und einem oder mehreren Verkäufern oder einem Verkäufer und einem oder mehreren Käufern (insgesamt: Teilnehmern). Durch Teilnahme an der Auktion erklärt der Teilnehmer, dass er die zur Auktion eingestellten Daten kennt und akzeptiert, einschließlich dieser Plattformbedingungen (AGB).

1.4 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vereinbarungen für eine konkrete Auktion sowie die Gestaltungsabläufe hierzu, egal ob es sich um ein Angebot oder eine Nachfrage handelt. Ebenso regelt sie auch die Art der Auktion (ob offen / geschlossen), bzw. die Rechte und Pflichten, die Käufer und Verkäufer bei jedem Vorgang zu beachten haben. Die Vereinbarung für die konkrete Auktion folgt dem hierfür dem Teilnehmer offerierten Vertrag.Die Teilnehmer stimmen zu, zum Zweck der Vertragsanbahnung und -abwicklung elektronische Post von e-Plattform zuzulassen.

1.5 Die allgemeinen Grundsätze, die die Teilnahme an den Auktionen und die Leistung selbst regeln, sind Gleichheit, Transparenz, Treu und Glauben, Fairness und Vertraulichkeit beim Informationsaustausch im Einklang mit den Gesetzen.

1.6 e-Plattform ist Betreiber des Portals und stellt die technische Möglichkeit der Nutzung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. e-Plattform ist darin frei, an der Gestaltung des Portals oder den zugrundeliegenden Regeln für die Zukunft jederzeit, ohne weitere Zustimmung der teilnehmenden Unternehmen, Änderungen vorzunehmen.

1.7 e-Plattform agiert ausschließlich im Auftrag der registrierten Teilnehmer (Käufer / Verkäufer) bezüglich Kommunikation, Organisation der Auktionen sowie Informationsfluss zwischen Verkäufer und Käufer. e-Plattform erhält von dem Teilnehmer, der die Auktion einstellt, eine Vermittlungsgebühr, die mit jeder generierten erfolgreichen Transaktion verdient ist. Die Bemessung der Vermittlungsgebühr wird in der konkreten Vereinbarung mit e-Plattform zur jeweiligen Auktion festgelegt.

1.8 Die konkreten Geschäfte und Transaktionen über angebotene oder nachgefragte Waren und / oder Dienstleistungen werden ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer abgewickelt. e-Plattform stellt lediglich das Forum für Verhandlung und Vertragsschluss zur Verfügung, ist aber nicht Vertreter der Teilnehmer bei den Verhandlungen oder einem Vertragsabschluss und haftet nicht wegen einer möglicherweise erfolglosen Auktion oder Nicht- bzw. Schlechterfüllung von Verträgen durch die Teilnehmer (s. im Übrigen zur Haftung Ziffer 7). Es liegt mithin in der Verantwortung der Teilnehmer, nur solche Inhalte einzustellen, die keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen; die Entfernung anderer Inhalte behält sich e-Plattform jedenfalls vor. e-Plattform wird in der Regel zur Verfügung stehen, um nach Möglichkeit zwischen Käufer und Verkäufer bei einem Streit, ob eine Leistung gut erbracht wird oder nicht, zu vermitteln. Auch in diesem Fall wird e-Plattform als Portalbetreiber nicht Partei des Streits sein, keine Beratungsleistungen erbringen und nicht selbst für die zugesagte oder zu erwartende Qualität von Waren und / oder Dienstleistungen einzustehen haben.

1.9 Auktionen können durch Käufer oder auch durch Verkäufer (im Fall von Verkaufsausschreibungen) generiert werden, möglich sind absteigende oder ansteigende Preisauktionen oder auch ein gemeinsamer Kauf durch mehrere Käufer. Die Gebühren hat jeweils derjenige Teilnehmer an e-Plattform zu zahlen, der die Auktion einstellt.

1.10 Voraussetzung der Teilnahme und gemeinsames Verständnis der Teilnehmer und e-Plattform ist es, dass nach erfolgreicher Durchführung einer Auktion die Teilnehmer des Geschäftsabschlusses gleichartige Waren / Dienstleistungen hernach weiterhin über das Portal von e-Plattform vertreiben / nachfragen. . Im Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit dem Ende einer Auktion, ist es den Teilnehmern dieser Auktion untersagt, Waren und / oder Dienstleistungen, die zu denjenigen, die Gegenstand der Auktion waren, gleichartig sind, von den Teilnehmern der Auktion zu beziehen oder an diese zu veräußern, wenn dieser Bezug oder diese Veräußerung nicht im Rahmen einer weiteren Auktion über e-Plattform abgewickelt wird.e-Plattform behält sich in diesem Fall das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme an zukünftigen Auktionen sowie insgesamt von der Nutzung des Portals e-Plattform auszuschließen.

 

2. Vorbereitende Schritte

2.1 Um eine Auktion durchzuführen, müssen Verkäufer bzw. Käufer e-Plattform die offizielle Anfrage zusammen mit allen Details, Informationen, technischen Einzelheiten und allen nützlichen Angebotsspezifikationen zusenden. Nach einer Überprüfung der Nachvollziehbarkeit der Daten werden alle in Betracht gezogenen registrierten Unternehmen eingeladen, um die notwendige „kritische Mindestmenge“ für einen Gemeinschaftsverkauf/-kauf herbeizuführen. In dieser Hinsicht akzeptiert der Käufer bzw. Verkäufer, der den Vorgang generiert, bedingungslos die selektierte Gemeinschaftseinladung von e-Plattform an andere Handelnden (Käufer oder Verkäufer). Sind einmal die Angebotsbedingungen definiert, wird e-Plattform den Vorgang auf dem Portal veröffentlichen. Im Fall, dass ein Käufer oder Verkäufer wünscht, ein exklusives Angebot für sein eigenes Unternehmen abzugeben, muss er eine spezifische Anfrage an e-Plattform senden, die einen gesonderten Vorgang darstellt. Diese besonderen wirtschaftlichen Bedingungen müssen vor der Veröffentlichung des Vorgangs zwischen den Parteien definiert und vereinbart werden.

2.2 e-Plattform ist darin frei, eine von einem registrierten Unternehmen einzustellende Auktion zu bewilligen. Nach seinem eigenen Ermessen kann e-Plattform die Teilnahme eines Käufers/Verkäufers an einer Auktion von der Abgabe spezieller Garantien, z. B. im Hinblick auf seine Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit, abhängig machen, ohne dass Teilnehmer hieraus eine Pflicht zur Überprüfung durch e-Plattform oder Zusicherung seitens e-Plattform ableiten können. e-Plattform hat das Recht, nach eigenem billigen Ermessen eine Auswahl zu treffen, an wen der registrierte Nutzer eine Einladung zu einer Auktion versendet, beruhend auf verschiedenen Filterkriterien bzw. Bewertungselementen (Art des Angebots, Art der Käufer und Verkäufer, Art und Güte der Waren / Dienstleistungen, Bedingungen und Zahlungsgarantien, Lieferung etc.).

2.3 Durch Abgabe eines Angebots oder eines Gebots auf eine Ausschreibung während einer Auktion erfolgt eine verbindliche Willenserklärung zwischen Verkäufer und Käufer bzw. umgekehrt, mit allen hieraus resultierenden Rechte und Pflichten.

 

3. Allgemeine Grundsätze für die Auktionsabwicklung

Verkäufer und Käufer akzeptieren, dass während des gesamten Auktionszeitraumes (Zeitpunkt Einstellung bis Auktionsende) hindurch e-Plattform umfänglich eingestellte Daten betreffend die Auktion (z.B. Aufnahmen und Informationen einschließlich veröffentlichter Angebote, Kommunikation, Zeitbestimmungen / Dauer der Aktion bzw.  sämtliche Kommunikation) speichern und nutzen darf. Verkäufer/Käufer akzeptieren, dass e-Plattform ihnen bei einer geschlossen durchgeführten Auktion nicht gestatten wird, die Identität anderer Teilnehmer während der Auktionsdurchführung zu erkennen.

 

Teil II: Ablauf der Auktion

4. Verhandlung

4.1 Jede Auktion startet nach Prüfung und Freigabe von e-Plattform, sodass die festgelegte Auktionsdauer ab dem Veröffentlichungszeitpunkt in Echtzeit läuft und bis zum Abschluss der Auktion dauert.

4.2 Verkäufer / Käufer haben das Recht, einen Startpreis (Basispreis) für jeden Vorgang vorab festzulegen sowie einen Zielpreis (Maximalpreis beim Kauf, Minimalpreis beim Verkauf), der mindestens zu erreichen ist, um die Auktion mit einem Zuschlag zu beenden.

4.3 Die Auktion wird mit Ablauf der für sie festgelegten Zeit beendet, sofern keine vom einstellenden Teilnehmer bei der Auktionseinstellung in das Portal beantragte Verlängerung erfolgt.

 

Teil III: Nachfrage, Angebot und andere Auktionen

5. Angebotsleistung und Sofortabschluss

 

5.1 Jede Auktion erfolgt durch ein Verkäufer-/Käuferangebot online bis zum Abschluss des Vorgangs.

5.2 Die Auktion beginnt mit der Veröffentlichung der Auktion durch Versendung einer Einladung an Käufer / Verkäufer durch e-Plattform

5.3 Der Vorgang endet an dem Tag und zu der Zeit, die von dem einstellenden Verkäufer / Käufer in der Vereinbarung mit
e-Plattform festgelegt wurde, sofern keine Verlängerung der Auktion durch e – Plattform stattgegeben wurde.

5.4 Jeder eingeladene Käufer / Verkäufer kann ein oder mehrere Angebote erstellen und senden, solange die Auktion läuft. Das letzte Angebot eines Käufers / Verkäufers vor dem Zeitpunkt des Abschlusses gilt als das für ihn relevante Angebot, das für die Frage des Zuschlags bewertet wird.

5.5 Nach dem Abschluss der Auktion informiert der die Auktion einstellende Teilnehmer die Käufer oder Verkäufer (die ein oder mehrere Angebote gesendet haben) über das Ergebnis der Auktion.

 

Teil IV: Allgemeine Bestimmungen betreffend jede Art von Vorgang

 

6. Vorgangsaussetzung oder Aufhebung

6.1 E-Plattform behält sich vor, bei Verstoß gegen die AGB oder sonstigen rechtlichen Bestimmungen den Vorgang für die erforderliche Zeit auszusetzen oder einzustellen und informiert hierüber die teilnehmenden Käufer und Verkäufer.

6.2 Im Fall von technischen Fehlern oder Fehlfunktionen innerhalb der IT bzw. Telekomunikation prüft e-Plattform die Chance zur Aussetzung des Vorgangs, bis der Fehler behoben ist. e-Plattform hat die Einschätzungskompetenz, den Vorgang abzubrechen und wiederzueröffnen, auch nach seiner Beendigung, ohne dass hiermit irgendeine Verantwortlichkeit von e-Plattform verbunden ist, es sei denn, es liege eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von e-Plattform vor.

6.3 Im Fall der Aussetzung und Wiedereröffnung wird der Wiedereröffnungstag und die Startzeit sowie die verbleibende Zeit durch e-Plattform in Abstimmung mit Verkäufer und Käufer neu festgelegt. Hierüber werden die beteiligten Teilnehmer informiert. Soweit nicht von e-Plattform anders verfügt, beginnt der Vorgang erneut vom letzten Angebot, das von Verkäufern oder Käufern als übermittelt im e-Plattform-System gespeichert ist.

 

7. Haftung von e – Plattform

7.1 e-Plattform haftet unbeschränkt bei Vorsatz, auch bei einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von e-Plattform. e-Plattform haftet dann nach den gesetzlichen Bestimmungen. e-Plattform haftet auch unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit, sowie bei Arglist. Die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleibt unberührt.

7.2 Außer in den vorgenannten Fällen und in dem darin geschilderten Umfang ist die Haftung von e-Plattform ausgeschlossen. Soweit eine Haftung von e-Plattform begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der (gesetzlichen) Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Arbeitnehmer von e-Plattform.

 

8. Erklärungen von Käufer und Verkäufer

8.1 Käufer und Verkäufer wickeln das Geschäft nach Maßgabe der Ausschreibung in der Einladung zur Auktion und grundsätzlich nach dem Prinzip von Treu und Glauben ab. Der Verkäufer erklärt, dass die Waren / Dienstleistungen, die angeboten werden, mit der gegebenen Beschreibung übereinstimmen und in Qualität und Menge den Angaben im Angebot entsprechen.

8.2 Die Verkäufer erklären sich einverstanden, sich bestimmten Garantien zu unterwerfen, die von Käufern zur Sicherung der Verlässlichkeit des Angebots verlangt werden, soweit die verlangte Garantie als Merkmal der Auktion mit e-Plattform vereinbart war.

8.3 Käufer und Verkäufer sind verpflichtet, alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen und technische Lösungen zum Datenschutz für die Geheimhaltung und Sicherheit der wirtschaftlichen Informationen, die während der Auktion zur Verfügung gestellt bzw. geteilt werden, umzusetzen, um den Zugang für nicht berechtigte Nutzer zu verhindern.

8.4 Alle Teilnehmer (Käufer und Verkäufer) wissen und akzeptieren, dass e-Plattform nur das Nutzungsrecht, die Plattform und die dargestellte Unterstützung zur Verfügung stellt, und dass e-Plattform nicht an Verhandlungen zu einem Wirtschaftsvertrag teilnimmt (wie spezifiziert in den Punkten 1.8, 1.9, 1.10, 1.11) und nicht Vertragspartner eines zwischen den Teilnehmern geschlossenen Vertrags und auch nicht Vertreter einer der Teilnehmer / Vertragspartner ist.

 

9. Pflichten und Garantien des Käufers

9.1 Im Fall, dass eine Durchführung mit einem Zuschlag endet, gilt dies zwischen den Parteien (einstellender Teilnehmer und Auktionsgewinner) als Kaufvertrag.

9.2 Verkäufer / Käufer haben das Recht, den Abschluss und die Wirksamkeit des Vertrages davon abhängig zu machen, dass die Bedingungen gemäß der Einladung (dem Veröffentlichungsbrief) oder in anderen Verträgen mit dem Vertragspartner, eingehalten werden

10. Verkäuferpflichten und Verkäufergarantien

10.1 Die Verkäufer verpflichten sich, die Angebote – vorbehaltlich der Regelung in 11.1 – wirksam aufrecht zu erhalten während der gesamten Durchführung der Auktion bis zum Zuschlag (Vertragsschluss). In jedem Fall wird, soweit nicht anders vereinbart, die Auktion nicht länger andauern als 6 Monate ab Startzeitpunkt. Stellt ein Verkäufer eine Auktion ein, verpflichtet er sich damit, die Angebote während der gesamten Laufzeit der Auktion fest und bindend zu halten, bis zum Verkauf bzw. Zuschlag.

10.2 Ziffer 9.1 gilt entsprechend für den Verkäufer.

10.3 Die Verkäufer sichern den Käufern zu:

a) Das Eigentum an den angebotenen Waren / Dienstleistungen zu haben und während der ganzen Durchführung des Vorgangs bis zum Zuschlag / zum Vertragsschluss beizubehalten und garantieren die Verfügbarkeit der Waren / Dienstleistungen bis zum Zuschlag / Vertragsschluss;

b) Eine genaue und nicht irreführende Beschreibung der angebotenen Waren / Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen;

c) Die reguläre Durchführung der Auktion nicht zu stören mit unkorrekten oder wettbewerbswidrigen Handlungen (wie das Verändern von Preisen oder Vertragsbedingungen zum Vorteil einiger Händler und zum Nachteil anderer etc.);

d) Keine Waren / Dienstleistungen zweifelhafter oder gar krimineller Herkunft anzubieten und nicht solche Waren / Dienstleistungen anzubieten, die gegen nationale oder internationale Bestimmungen verstoßen oder nachgemachte Waren / Dienstleistungen oder irgendwelche illegalen Waren darstellen, deren Verkauf gesetzlich oder sonst durch Vorschriften verboten ist.

 

11. Abänderungen von Regelungen

11.1 Die Teilnehmer (Verkäufer / Käufer) erkennen an und stimmen zu, dass der die Auktion einstellende Käufer / Verkäufer eine Regelung aus seiner Auktion in jedem Moment abändern kann, indem er einfach eine Nachricht auf dem Portal veröffentlicht oder eine E-Mail / ein Fax an alle Verkäufer sendet, soweit er bei Einstellen der Auktion und Einigung mit e-Plattform dieses Recht als Bedingung genannt und offengelegt hat.

11.2 Die Regelungsänderung wird gelten ab der in der Nachricht oder im versandten Dokument (wie in Absatz 11.1 dargestellt) angezeigten Zeit, mit einer Vorabwarnung von nicht weniger als 15 Tagen. Dies wird stillschweigend und unbedingt von den Käufern akzeptiert, die damit fortsetzen, an der Auktion teilzunehmen. Die Teilnehmer haben ansonsten das Recht, nach der Nachricht über die Bedingungsänderung von der Auktionsteilnahme gemäß Ziffer 11.1 (durch einfache Mail) zurückzutreten.

11.3 e-Plattform behält sich das Recht vor, Änderungen der Webseite, der Regelwerke und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen. Für die jeweilige konkrete Auktion gelten jeweils die Regelungen, die bei Abschluss der Vereinbarung zwischen einstellendem Teilnehmer und e-Plattform und dem Einstellen der Auktion Gültigkeit hatten.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 In Beziehung zu e-Plattform und seinen Organen, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 56070 Koblenz (Deutschland).

12.2 Für Transaktionen, die über das Portal von e-Plattform abgeschlossen werden, gilt vorbehaltlich einer abweichenden Regelung zwischen den Parteien der Transaktion das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Klauseln im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Klausel soll eine wirksame Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.